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Infos Vorschriften und Gesetze

Unsere angebotenen Leistungen im Bereich bautechnischer Brandschutz basieren auf nationalen Brandschutzvorschriften und Brandschutzgesetzen. Auf dieser Grundlage arbeiten wir für die Sicherheit Ihres Lebens und Ihrer Sachwerte.

Hier ein Auszug aus den wichtigsten Vorschriften:

Musterbauordnung 2002 (MBO 2002)

§ 14 Brandschutz 

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge 

In notwendigen Fluren und offenen Gängen sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen. 

§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und –kanäle 

(2) In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist.


Leitungsanlagen-Richtlinie Sachsen 05/2006 (LAR-S 05/2006)
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 11/2005 (MLAR 11/2005)

3.Leitungsanlagen in Rettungswegen

3.1.1 Gemäß § 40 Abs. 2 MBO sind Leitungsanlagen in 

a) notwendigen Treppenräumen gemäß § 35 Abs. 1 MBO, 

b) Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 MBO und 

c) notwendigen Fluren gemäß § 36 Abs. 1 MBO 

nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. 

5. Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall

5.1.1 Die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt). Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung mit anderen Anlagen, Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben. 

Die kompletten Textausgaben der obigen Gesetze und Vorschriften können Sie nachfolgend als PDF-Datei downloaden.

Sächsische Bauordnung (SächsBO) PDF
Musterbauordnung 2002 (MBO 2002) PDF
Leitungsanlagen-Richtlinie Sachsen 05/2006 (LAR-S 05/2006) PDF
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 11/2005 (MLAR 11/2005) PDF

Die Umsetzung der Vorschriften und Gesetze erfolgt mit Montage von geprüften Brandschutzkonstruktionen nach AbZ und AbP. Einen Auszug der möglichen Zulassungen/Prüfzeugnisse finden Sie hier. Eingesparte Baukosten durch  eine fehlerhafte, falsche oder keine Montage von geprüften Brandschutzkonstruktionen könnten durch diese Brände Menschenleben kosten und wesentlich höhere Kosten erzeugen.
Mit unseren eigenen Dokumenten  geben wir Ihnen die Sicherheit, dass die von uns montierten Brandschutzkonstuktionen das halten, was sie versprechen.
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